Anwaltskanzlei Mainz - Friederike Peter
Traditioneller Kanzleisitz
Am Standort Mainz bin ich für Sie seit 1990 vertreten. Aufbauend auf dieser Tradition habe ich hier wertvolle Kontakte zur Justiz und weiteren Partnern geknüpft, die auch Ihnen zugutekommen. Meine langjährige Erfahrung in Mainz kann auch Ihnen den entscheidenden Vorteil bei der Verfolgung Ihrer Rechte bringen.
Geschichte
Seit 1990 bin ich als Rechtsanwältin in Mainz zugelassen und habe mich seitdem auf die Beratung und Vertretung, insbesondere im Familienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Straßenverkehrsrecht und Versicherungsrecht spezialisiert. In diesen Fachgebieten verfüge ich nicht nur über die erforderliche Kompetenz, die durch eine ständige Fortbildung garantiert wird, sondern auch über die notwendigen qualifizierten und hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter, die jederzeit bemüht sind, Ihnen das Mandatsverhältnis so angenehm und transparent wie möglich zu gestalten. Als Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht kann ich Sie in dieser Fachrichtung besonders ausgebildet vertreten.
Meine Philosophie
Ich bin der Überzeugung, dass meine Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn ich ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertrete. Hierzu gehört es auch, meine Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen. Selbstverständlich bin ich stets bemüht, hierbei den sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg für Sie zu beschreiten. Außergerichtliche Konfliktbeilegung ist hierbei in den meisten Fällen das Mittel der Wahl.
Im Rahmen von Beratungsmandaten habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, Risiken für meine Mandanten - etwa bei der Vorbereitung von Verträgen oder der Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) - anhand der aktuellen Rechtsprechung zu minimieren und gleichwohl die für Sie vorteilhaftesten Regelungen zu treffen.
Ich verfüge über die fachliche Kompetenz in meinen Tätigkeitsschwerpunkten, jedoch gehört es meiner Meinung nach auch zu einem guten Rechtsanwalt, einzugestehen, falls ich Sie nicht umfassend beraten kann. In diesen Fällen bin ich mir nicht zu schade, Sie an kompetente Kollegen zu verweisen oder deren Rat einzuholen. Eine Vielzahl von kompetenten Kollegen habe ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung bereits als Kooperationspartner gewinnen können.