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Rechtsanwalt Verkehrsrecht Mainz

Bei einem Unfall im In- oder Ausland stellen sich viele Fragen:
Ich stehe bei der Verkehrsunfallabwicklung und Unfallregulierung mit Rat und Tat zur Seite. Dabei geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach einem Unfall. Dies können neben dem Fahrzeugschaden selbst, auch Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Versicherungen bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall oftmals Probleme auf.

Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?

Wie kann ich meine Ansprüche gegen einen ausländischen Schädiger geltend machen?

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?

Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?

Ist es sinnvoll, einen Gutachter zu bestellen und wer zahlt die Kosten dafür? Bekomme ich Nutzungsausfall auch für mein beschädigtes Motorrad? Wer zahlt die Arztkosten?

Ich möchte mein Fahrzeug selbst reparieren, kann ich dafür auch Schadensersatz verlangen?

Was ist ein Totalschaden und was steht mir in diesem Fall zu?

Mein Auto muss abgeschleppt werden und ich benötige einen Mietwagen, wer kommt dafür auf?

Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von mir werden Sie umfassend und kompetent beraten. Der Versicherer begründet die Zahlungsverweigerung oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Im Rahmen der Unfallregulierung mache ich auch Schadensersatz und Schmerzensgeld für Personenschäden und Verdienstausfall geltend. Ich nehme Ihnen die Probleme rundum Gutachten und Reparatur ab und leite auf Wunsch die Kostenerstattungen der Haftpflichtversicherung direkt an die Beteiligten weiter.

Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen nicht nur auf Schadensregulierung, sondern auch Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf Einspruchsmöglichkeiten hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Erfahren Sie hier mehr über das Thema Verkehrsrecht:

Der Verkehrsunfall

Unfall-Fragebogen

Straf- und Ordnungswidrigkeiten- verfahren im Verkehrsrecht

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Das neue Fahreignungsregister