• Peter
  • Peter1
  • Peter
  • PETER2

Rechtsanwalt Versicherungsrecht Mainz

Eines meiner weiteren Tätigkeitsgebiete ist das Versicherungsrecht. Ein Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer entsteht häufig erst nach einem Versicherungsfall, nämlich dann, wenn der Versicherer den Schaden überhaupt nicht oder nur teilweise regulieren will. Grundsätzlich muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Dazu gehört der Nachweis, dass sich die im Versicherungsvertrag beschriebene Gefahr realisiert hat. Das kann unter Umständen sehr schwierig sein, zum Beispiel bei einem Einbruch in die Wohnung mittels eines durch einen Trick nachgemachten Schlüssels. Die Rechtsprechung gewährt in einem solchen Fall dem Versicherungsnehmer Beweiserleichterungen. Gibt es jedoch Anzeichen für eine Unredlichkeit des Versicherungsnehmers, muss dieser den Vollbeweis erbringen. Die Beweislasten können jedoch auch zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer aufgeteilt sein. So hat in der Regel der Versicherer das objektive Vorhandensein einer Obliegenheitsverletzung zu beweisen, während der Versicherungsnehmer die fehlende Kausalität oder das fehlende Verschulden zu beweisen hat.

Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Das gilt auch, wenn ein Vertreter oder Repräsentant des Versicherungsnehmers den Versicherungsfall schuldhaft herbeigeführt hat. Die schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles hat vollumfänglich der Versicherer zu führen. Beim Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer Obliegenheiten zu beachten, beispielsweise zur Schadensanzeige und zur Schadensminderung. Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG 2008) werden sicherlich viele alte Probleme gelöst werden, jedoch andere neue Probleme entstehen.